Förderung leicht gemacht – der digitale FuE Antrag

Der Hintergrund

Sie können von der Forschungszulage der Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR (BSFZ) profitieren, sofern Sie als wirtschaftliche Institution Forschungs- und Entwicklungsleistungen planen, betreiben oder bereits abgeschlossen haben. Seit 01.01.2020 ermöglicht das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBI | S. 2763) in solchen Fällen steuerpflichtigen Unternehmen eine steuerliche Begünstigung [1].

Das Antragsverfahren

Wenn Sie als wirtschaftliche Institution Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsleistungen steuerlich geltend machen möchten, sind dank des vollständig digitalisierten Antragsverfahrens nur zwei Schritte zu befolgen [2]:

  1. Beantragung der Bescheinigung bei der BSFZ: Es ist ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der BSFZ zu stellen. Die BSFZ prüft, ob es sich beim Antragsgegenstand tatsächlich um eine Forschungs- und Entwicklungsleistung handelt. Jede wirtschaftliche Institution kann einen oder mehrere Anträge für geplante, laufende oder sogar bereits abgeschlossene Projekte einreichen.
  2. Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt: Im zweiten Schritt wird ein Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt gestellt. Nun wird das Finanzamt die Höhe der Forschungszulage festlegen.
Die Antworten zu Ihren Fragen

Für die wichtigsten Eckpunkte zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung sowie zum Antragsverfahren empfehlen wir das vierminütige Erklärvideo [3] und die Antworten zu den meist gestellten Fragen [4].

Stand 2021-11-12

Quellenverzeichnis
[1] Bundesfinanzministerium, Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, URL: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/forschungszulage.
[2] Bescheinigungsstelle Forschungszulage, Antragsverfahren, URL: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/antragsverfahren.
[3] Bescheinigungsstelle Forschungszulage, Video zur Forschungszulage, URL: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de.
[4] Bescheinigungsstelle Forschungszulage, FAQs zur Forschungszulage, URL: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq. 

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